Parlamentarischer Untersuchungsausschuss NRW: Ein Zwischenstand

Gebäude mit Glasfassade und grüner WieseNachdem die erste konstituierende Sitzung des Parlarmentarischen Untersuchungsauschuss III (NSU) am 16.12.2014 stattfand, folgten am 20.01.2015, 27.01.2015, 03.03.2015 und am 13.03.2015 öffentliche Sachverständigengespräche (Hearings) im Landtag in Düsseldorf.

Die Themen der Hearings bzw. des öffentlichen Teil der jeweiligen Sitzung waren:

  • „Aufbau und Zuständigkeit der Sicherheitsbehörden und der Justiz in NRW – Polizei“, am 20.01.2015,
  • „Aufbau und Zuständigkeit der Sicherheitsbehörden und der Justiz in NRW – Verfassungsschutz“, am 27.01.2015,
  • „Hearing zum Aufbau und Zuständigkeit der Sicherheitsbehörden und der Justiz in NRW-Justiz“, am 03.03.2015,
  • „Die Entwicklung der extremen Rechten vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Bedingungen seit 1990/1991“, am 13.03.2015.

Die Chance zur Aufklärung ergreifen

Bisher ist in der Öffentlichkeit, mit Ausnahme einiger weniger Akteur_innen, wie z.B. NSU-watch NRW, scheinbar wenig mediales und gesellschaftliches Interesse an dem PUA zu vernehmen. Doch genau dieses scheint notwendig zu sein, um der Forderung nach größtmöglicher Aufklärung gerecht zu werden.

Der Untersuchungsauschuss zum „NSU“ hat den Auftrag, mögliches Fehlverhalten insbesondere der Sicherheits- und Justizbehörden sowieso den zuständigen Ministerien und der Staatskanzlei zu untersuchen. Dabei sollen rechtsterroristische Aktivitäten von Neonazis in NRW ab 1991 untersucht werden. Die eindeutig dem „NSU“ zuzuordnenden Taten der Anschläge in Köln und des Mordes an Mehmet Kubaşık in Dortmund sind ebenso im Landtag zu thematisieren, wie weitere Ereignisse, die in den Zeitraum fallen. Dazu gehören beispielsweise die Polizistensmorde im Jahre 2000 in Dortmund und der Sprengstoffanschlag 2000 in Düsseldorf-Wehrhahn.

Des weiteren hat der Ausschuss sich vorgenommen u.a. Fragen zu der Radikalisierung von Neonazis ab den 1990er Jahren, zu Aktivitäten von Blood & Honour-, Combat 18-, und Hammerskinstrukturen, damalige Informationen der zuständigen Behörden, Rolle von V-Personen in Nordrhein-Westfalen, zu stellen. Details hier: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-7148.pdf

Wir sind der Auffassung, dass ein öffentlich Interesse und eine kritische Begleitung der Arbeit des PUAs notwendig ist, um die Aufklärung des „NSU-Komplexes“ voranzutreiben. Besucht die öffentlichen Sitzungen im Düsseldorfer Landtag.

Allgemeine Infos zu den öffentlichen Sitzungen

  • Die Sitzungen finden im Landtag Düsseldorf statt, die Termine und Themen sind auf der Internetseite des Landtages oder auf unserer Homepage zu finden.
  • Der Personalausweis muss am Eingang abgegeben werden, um zur Sitzung zu gelangen. Mit geführte Taschen werden durchleuchtet. Des weiteren muss durch einen Metalldetektor gegangen werden.
  • Mit der Abgabe der Personalausweises erhält man eine sog. Tagesbesucherkarte und eine Einlasskarte, um in den Raum der Sitzung zu gelangen.
  • Im Sitzungsraum sind Ton- und/ oder Bildaufzeichnungen nicht gestattet; Laptop darf benutzt werden.
  • Wir empfehlen eine halbe Stunde vor Beginn da zu sein.

Die nächste Sitzung findet am 24. März 2015 um 14.00 Uhr in Raum E 3 – A 02 statt.
Thema des öffentlichen Teil des Hearings ist „Die Neonazi-Szenen in NRW in den 1990er und 2000er Jahren“.

Direkt am nächsten Tag, dem 25. März 2015 um 10.00 Uhr in Raum E 3 – A 02 findet im öffentlichen Teil der Sitzung ein Hearing mit dem Thema „Organisierte Gewalt durch Neonazis“ statt.

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